Mit welchen nutzergenerierten Inhalten arbeitet Europeana und warum?
Im Allgemeinen besteht der von Nutzern oder Maschinen generierte Inhalt, mit dem Europeana arbeitet, aus Anmerkungen und Anreicherungen, einschließlich semantischer Anreicherung und Transkriptionen oder Untertiteln. Beispielsweise hat Europeana im Rahmen des CrowdHeritage-Projekts mit Partnern zusammengearbeitet, um die Erstellung und Integration von Anreicherungen und Anmerkungen zu Inhalten in Europeana zu erleichtern, und im Rahmen des EnrichEuropeana-Projekts wurden mehrere handschriftliche Elemente in Europeana transkribiert.
User Generated Content bietet viele vielversprechende Möglichkeiten. Es bereichert Sammlungen, hilft uns, sie interoperabler zu machen, bringt uns mehr übersetzte Inhalte näher und trägt zur Zugänglichkeit bei.
Welche Rechteaussagen schlagen wir für die von Nutzern generierten Inhalte vor?
Um die Nutzbarkeit von Inhalten in Europeana weiter zu fördern, definieren wir einen Ansatz für nutzergenerierte Inhalte, der die Grundsätze der Offenheit verteidigt. Wir wollen den Umgang mit nutzergenerierten Inhalten aus urheberrechtlicher Sicht an die Bedingungen ausrichten, die wir für von unseren Datenpartnern bereitgestellte Metadaten und digitale Objekte anwenden. Im Einzelnen untersuchen wir die folgenden Möglichkeiten:
1) Anreicherungen und Anmerkungen
Anreicherungen und Anmerkungen sollten aus unserer Sicht genauso behandelt werden wie die von unseren Datenpartnern bereitgestellten Metadaten. Daher sollten die von einem Benutzer bereitgestellten Anreicherungen und Anmerkungen unter den Bedingungen der Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication zur Verfügung gestellt werden, die es jedem ermöglicht, diese ohne Einschränkungen zu verwenden.
2) Transkriptionen und Untertitel
Durch unsere Bedingungen planen wir, Personen, die mit Transkriptionen und Untertiteln beitragen, aufzufordern, keine Rechte an geistigem Eigentum in Anspruch zu nehmen, die in einigen Ausnahmefällen durch ihre Transkription oder Untertitelung entstehen könnten. Dadurch wird vermieden, dass zusätzliche Rechteebenen hinzugefügt werden, die die weitere Verwendung von Transkriptionen und Untertiteln behindern würden, beispielsweise zur Unterstützung der Barrierefreiheit oder Mehrsprachigkeit.
Um jedoch die Rechte des geistigen Eigentums zu respektieren, die an den Inhalten oder digitalen Objekten bestehen könnten, aus denen die Transkription oder Untertitel resultieren, werden alle Transkriptionen und Untertitel, die der Benutzer beisteuert, von Europeana unter der diesem Inhalt zugewiesenen Rechteerklärung zur Verfügung gestellt.
Was ist unser interner Ansatz für das, was bereichert, transkribiert oder untertitelt werden kann?
Das Urheberrecht und die von Europeana Datenpartnern gewählten Rechteaussagen bestimmen, inwieweit digitale Objekte in Europeana genutzt werden können. Wir sollten unsere Entscheidung, digitale Inhalte zu transkribieren und zu untertiteln, auf die darin genannten Bedingungen und unsere Bereitschaft stützen, die Verwendung offen lizenzierter digitaler Objekte zu fördern. Wir erwägen daher, die Transkription oder Erstellung von Untertiteln von digitalen Objekten, die mit CC BY-ND, CC BY-NC-ND, NoC-OKLR, InC, InC-EDU, InC-EU-OW oder CNE gekennzeichnet sind, nicht zu unterstützen.
Obwohl digitale Objekte, die als CC BY-NC-SA und NoC-NC gekennzeichnet sind, es uns prinzipiell ermöglichen würden, eine wörtliche Transkription eines handschriftlichen Briefes zu erstellen, würden die Herausforderungen steigen, wenn wir schließlich seine Verwendung durch jedermann fördern wollten, in jeder Plattform. Wir halten es daher für am besten, unsere Bemühungen auf die Transkription und Untertitelung von Inhalten auf digitale Objekte zu konzentrieren, die als PDM, CC0, CC BY oder CC BY-SA gekennzeichnet sind.
Wir können die Schaffung von Metadatenanreicherungen fördern, ohne in Bezug auf die auf den Inhalt angewandte Rechteerklärung zu diskriminieren, und werden sorgfältig darauf achten, dass sich diese Metadaten von denen unterscheiden, die von Europeana-Datenpartnern bereitgestellt werden.
Was sind die nächsten Schritte?
Um diesen Ansatz für Nutzer, die mit Inhalten beitragen, deutlich zu machen, müssen wir unsere Nutzungsbedingungen für Nutzerbeiträge aktualisieren. Diese Bedingungen legen die Bedingungen fest, die für die Inhalte gelten, die Einzelpersonen und Institutionen zu Europeana beitragen, und wurden so entwickelt, dass Klarheit darüber besteht, wie diese Inhalte verwendet werden können. Sie müssen nun aktualisiert werden, um den vielen spannenden Projekten Rechnung zu tragen, die Anmerkungen, Metadatenanreicherungen, Transkriptionen, Untertitel und andere Arten von benutzer- oder maschinengenerierten Inhalten enthalten.
Bevor wir dies tun, möchten wir jedoch Feedback, Ideen, Gedanken und Bedenken zu diesem Thema von unseren Partnern, Datenanbietern, Mitgliedern unserer Netzwerke und der breiten Öffentlichkeit sammeln, also kontaktieren Sie uns bitte mit Ihren Kommentaren. Weitere Informationen über unseren allgemeinen Ansatz zum Urheberrecht finden Sie im Europeana Licensing Framework.
