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Beibehaltung der gemeinfreien Nutzung digitalisierter Werke: Wie die Urheberrechtsrichtlinie sie Wirklichkeit werden lässt

Der Grundsatz, dass Werke gemeinfrei sind, sollte auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben, den Europeana seit fast zehn Jahren verteidigt, wurde kürzlich in europäisches Recht übernommen. Wir interviewen Dr. Andrea Wallace über die Bedeutung dieser Bestimmung für den Kulturerbesektor und ihre Forschung zu Artikel 14.