Die erste Version der DEA wurde 2011 als zentrale Säule des Lizenzierungsrahmens eingeführt. Seitdem haben wir die Vereinbarung mit Hunderten von Datenpartnern abgeschlossen, die die Veröffentlichung von über 58 Millionen digitalen Objekten von über 3.500 Kulturerbe-Institutionen ermöglicht. Nach umfassenden Konsultationen mit Datenpartnern im Laufe des Jahres 2018 haben wir eine aktualisierte Version der DEA veröffentlicht.
Warum haben wir es aktualisiert?
Diese Aktualisierung war aufgrund des neuen Finanzierungsmodells für Europeana erforderlich, das im Sommer 2018 in Kraft getreten ist. Im Rahmen des Übergangs zu einer auf der Auftragsvergabe basierenden Finanzierung forderte die Europäische Kommission Europeana auf, sicherzustellen, dass die Rechte, die die Europeana Foundation im Rahmen der DEA erhält, übertragbar sind, falls der Europeana-Dienst an einen anderen Betreiber vergeben wird.
Wir haben diese Gelegenheit genutzt, um die gesamte DEA zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen operativen Bedürfnissen von Europeana entspricht. Wir haben dies in enger Zusammenarbeit mit Datenpartnern durch Konsultation mit dem Aggregator Forum und der Copyright Community getan. Die im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge und Rückmeldungen waren konstruktiv, und wir freuten uns sehr, berichten zu können, dass sie wesentlich dazu beitragen, dass die DEA und die vorgeschlagenen Änderungen den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Partner entsprechen.
Das Verhältnis zwischen Europeana und Datenpartnern bleibt unverändert
Dieser Prozess hat zu einer kleinen Anzahl von Änderungen an der DEA geführt, die die Art der Vereinbarung nicht wesentlich verändern. Die Kernelemente des DEA bleiben unverändert:
- Es liegt an den Datenpartnern zu entscheiden, wie viele Daten sie Europeana zur Verfügung stellen, da sie gleichzeitig die Mindestanforderungen des Europeana-Datenmodells und des Europeana Publishing Framework erfüllen.
- Datenpartner erteilen die Erlaubnis, dass alle beschreibenden Metadaten, die Europeana zur Verfügung gestellt werden, unter den Bedingungen der CC0 Public Domain Widmung zur Verfügung gestellt werden, so dass sie ohne Einschränkungen wiederverwendet werden können.
- Datenpartner erteilen Europeana auch die Erlaubnis, Miniaturbilder zur Veranschaulichung von Suchergebnissen zu speichern und zur Verfügung zu stellen.
- Als Teil der Metadaten müssen die Datenpartner eine von 14 standardisierten Rechteerklärungen vorlegen, die auf den Urheberrechtsstatus und die Bedingungen für die Weiterverwendung des von den Metadaten referenzierten digitalen Objekts hinweisen.
Was hat sich in der neuen Version der DEA geändert?
Die Aktualisierungen, die wir an der DEA vorgenommen haben, fallen in drei breite Klassen.
- Wir haben Änderungen vorgenommen, die sicherstellen, dass die DEA die operative Realität von Europeana in Bezug auf die Darstellung digitaler Objekte auf Europeana besser widerspiegelt. (Änderung von Artikel 1 und Artikel 5).
- Zweitens haben wir auf Ersuchen der Europäischen Kommission eine ausdrückliche Abtretungsklausel (Artikel 8) aufgenommen, die die Übertragung von Rechten, die Europeana im Rahmen der DEA erlangt hat, an einen möglichen neuen Betreiber des Europeana-Dienstes ermöglicht.
- Schließlich haben wir auch die Gelegenheit genutzt, die Sprache im Einklang mit der derzeitigen Praxis innerhalb des Europeana-Netzwerks zu übernehmen und Verweise auf externe Parteien und Prozesse zu entfernen oder anzunehmen, die nicht mehr existieren (Artikel 1, 2 und 9).
Lesen Sie mehr über die Änderungen im Detail.
Was bedeutet das für Datenpartner?
Bestehende Datenpartner können weiterhin zu Europeana beitragen, da sie bereits die DEA (oder eine gleichwertige Vereinbarung mit ihren Aggregatoren) unterzeichnet haben.
Ab sofort werden neue Datenpartner aufgefordert, die auf unserer Website verfügbare "aktualisierte" Vereinbarung zu unterzeichnen.
